CBD Öl mit in den Koffer, oder nicht? Diese Frage stellen sich viele, bevor es los geht in den Urlaub. Allgemein gilt: Vor einer Auslandsreise sollte abgeklärt werden, welche Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung von CBD-haltigen Produkten im Zielland gelten. So können Sie lästige Probleme am Zoll vermeiden. Erfahren Sie mehr zu den länderspezifischen Richtlinien in folgendem Artikel.

Unterwegs mit CBD – was sollte man beachten?

Cannabidiol (CBD) erfreut sich aufgrund seiner positiven gesundheitlichen Wirkungen in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit. Es darf als nur schwach psychoaktiver Wirkstoff der Hanfpflanze, der keine berauschende Wirkung hat, grundsätzlich legal konsumiert und verkauft werden.Das bedeutet allerdings nicht, dass die Substanz keinerlei rechtlichen Beschränkungen unterliegt.

Frei verkehrsfähig sind Produkte, die nicht mehr als 0,2 % THC in einer Zubereitung mit Cannabidiol beinhalten. Weiters dürfen bei einem Nahrungsergänzungsmittel keine medizinischen Wirkungen versprochen werden. Übersteigt der THC-Gehalt des Produktes diese Grenze, unterliegt es dem Suchtmittelgesetzt und damit streng der Rezeptpflicht.

Soweit die Rechtslage in Deutschland, die im Wesentlichen an Vorgaben der europäischen Union orientiert ist. Eine europaweit einheitliche Regelung für CBD-haltige Produkte existiert bis dato aber nicht – das bedeutet, dass die Gesetzeslage in einzelnen Länder der EU durchaus unterschiedlich sein kann. So gilt beispielsweise in Österreich derzeit noch eine THC-Höchstgrenze von 0,3% für Salben und Öle, die CBD enthalten. Die unterschiedlichen Gesetze haben Einfluss auf die Mitnahme von CBD Produkten in den Urlaub.

Vor einer Auslandsreise sollte also abgeklärt werden, welche Bestimmungen hinsichtlich der Verwendung von CBD-haltigen Nahrungs- und Arzneimitteln im Zielland aktuell gültig sind. Bei Reisen innerhalb der EU kann man jedenfalls davon ausgehen, dass es keine Probleme gibt, sofern die THC Grenze von 0,2 % eingehalten wird.

Video: 6 CBD Produkte die auf keiner Reise fehlen dürfen!

Länderspezifische Regelungen für CBD Produkte

Innerhalb der Staaten des Schengener Abkommen kann man davon ausgehen, dass die Mitnahme von CBD-haltigen Präparaten, sofern sie geltenden Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel entsprechen, gewöhnlich problemlos möglich ist. Außerhalb des Schengen-Raumes sollte für mitgeführte Präparate gegebenenfalls eine Beschreibung inklusive Auflistung der Inhaltsstoffe, wenn möglich in der Landessprache oder zumindest auf Englisch, mitgeführt werden.

Als Faustregel gilt: Sind in einem Land der Anbau, Konsum und Verkauf von THC-haltigen Cannabisprodukten grundsätzlich verboten, sollte man auch bei der Einfuhr von Produkten, die CBD enthalten, lieber Vorsicht walten lassen. Im Umkehrschluss kann man davon ausgehen, dass es bei liberaler Gesetzgebung oder vollständiger Legalisierung keine Probleme mit der Mitnahme und dem Gebrauch von CBD geben sollte.

Die Tendenz, den Gebrauch von THC-haltigen Produkten und der Substanz an sich immer weiter zu entkriminalisieren, ist eine weltweite. Das liegt vor allem an der inzwischen auch wissenschaftlich gut abgesicherten Wirksamkeit der Cannabis-Wirkstoffe bei verschiedenen Krankheiten. Diese positiven Effekte des Hanfes haben wesentlich dazu beigetragen, seinen unbegründet schlechten Ruf als abhängig machende Rauschdroge zu reduzieren. Mittlerweile gibt es auch in der breiten Bevölkerung eine weitgehende Akzeptanz für Hanfprodukte.

CBD als Wirkstoff und Produkte, die CBD enthalten, sind jedoch noch weitgehend unbekannt und nicht selten wird die Wirkweise mit jener des THC gleichgesetzt. Hier besteht zweifellos Aufklärungsbedarf, und es darf nicht davon ausgegangen werden, dass Grenzbeamte weltweit in der Lage sind, zu erkennen, dass es sich bei CBD um einen nicht berauschenden Wirkstoff handelt. Vor allem dann, wenn ein CBD-haltiges Produkt durch Hanfblätter auf der Verpackung „auffällig” erscheint und die Beschriftung nicht verstanden wird, könnte das zu Verunsicherung führen.

Deshalb sollte auch für CBD-Öle oder Salben, die kein THC enthalten und zweifellos legal transportiert werden dürfen, im besten Fall eine englischsprachige Beschreibung der Inhaltsstoffe – also eine Art „Unbedenklichkeitserklärung” – mitgeführt werden. Wird diese nicht akzeptiert oder bestehen Zweifel am tatsächlichen Wirkstoffgehalt des Produktes, muss im schlimmsten Fall mit einer Abnahme gerechnet werden.

Wie sieht es bei Reisen ins EU-Ausland aus?

Länder außerhalb der Europäischen Union, die in den letzten Jahren ihre Gesetze in Bezug auf Cannabisprodukte wesentlich liberalisiert haben, sind:

- Die USA: CBD-Öl ist in zahlreichen Bundesstaaten zum medizinischen Nutzen legalisiert. Hinsichtlich der erlaubten Mengen an bestimmten Inhaltsstoffen gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen, die beim Übertritt von einem Bundesstaat in einen anderen beachtet werden müssen.

Bundesstaaten, in denen eine weitgehende Legalisierung von CBD-Produkten unter einer bestimmten Wirkstoffgrenze besteht, sind Alabama, Georgia, Indiana, Iowa, Kentucky, Louisiana, Mississippi, Missouri, North Carolina, Oklahoma, South Carolina, Tennessee, Texas, Utah, Virginia, Wisconsin, Wyoming, Florida und Idaho. In New York und Kalifornien gibt es eine noch viel weitergehende Legalisierung von THC, wodurch CBD-Öle ebenfalls problemlos verwendet werden können.

- Kanada: In Kanada gilt eine ähnliche Regelung wie in der EU, CBD-Öle und ähnliche Produkte dürfen bis zu einem THC-Gehalt von 0,3% ohne ärztliche Verschreibung verkauft und konsumiert werden.

Für die meisten anderen Länder außerhalb der Europäischen Union ist die rechtliche Lage in Bezug auf Produkte, die Cannabidiol enthalten, nicht eindeutig beziehungsweise besteht noch keine klare Regelung. Wer in solche Länder CBD-Öl mitnehmen möchte, erkundigt sich am besten kurz vor der Abreise zur aktuellen Lage. Wenn es legal möglich ist, ist es unter Umständen sogar besser, sich eine Quelle vor Ort zu suchen und das CBD-Produkt erst im Zielland zu kaufen. Damit erspart man sich nicht nur etwaige unangenehme Fragen von Zollbeamten und Security-Mitarbeitern, sondern unter Umständen auch Geld.

Verlässliche Informationen zu Legalität oder Illegalität von CBD-Produkten und geltenden Einfuhrbestimmungen erhält man am besten an der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes (Botschaft oder Konsulat).

CBD-Öle und Salben: Welche Mengen dürfen auf Auslandsreisen mit?

Hier sind wieder unterschiedliche Regelungen zu beachten: Erlaubte Einfuhrmengen sind einerseits von den herrschenden gesetzlichen Regelungen des Ziellandes abhängig, andererseits gelten teilweise stark unterschiedliche Bestimmungen für Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel. Im Zweifel ist hier wieder die Botschaft oder sonstige diplomatische Vertretung des geplanten Urlaubslandes der kompetenteste Ansprechpartner.

Eine weitere Faustregel lautet: Medikamente und Kosmetika wie Salben, die für den eigenen Gebrauch bestimmt sind, dürfen gewöhnlich mindestens in der Menge, die für die Dauer der Reise notwendig ist, mitgeführt werden – auf Flugreisen auch im Handgepäck und selbst, wenn dadurch die höchstzulässigen Mengen für mitgeführte Flüssigkeiten überschritten werden. Zur Absicherung kann es aber nicht schaden, auch hier eine Liste der Inhaltsstoffe und/oder ein Attest bereit zu halten.

Sollen CBD-Öle oder Salben, die als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika deklariert sind, auf einer Flugreise ins Handgepäck, fallen sie unter die Sicherheitsbestimmungen für mitgeführte Flüssigkeiten. Sie müssen deshalb im durchsichtigen Plastikbeutel durch die Sicherheitskontrolle und die Behälter, in denen sie transportiert werden, dürfen ein maximales Fassungsvermögen von 100 ml nicht überschreiten. Eine gute Alternative zu flüssigen Extrakten oder Ölen sind deswegen Kapseln mit einer CBD-Pulvermischung.

Fazit

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, CBD Produkte auch mit in den Urlaub zu nehmen. Mittlerweile gehen die meisten Länder liberal mit dem Einsatz von Cannabidiol um. Allgemein ist es jedoch ratsam, genau über den CBD und THC Gehalt der mitgeführten Produkte Bescheid zu wissen und sich vorab ausreichend über die Gesetzgebung im jeweiligen Land zu informieren.