Cannabidiol, kurz CBD, zählt zu den Phytocannabinoiden der Hanfpflanze. Im Vergleich zu THC besitzt Cannabidiol keine berauschenden Eigenschaften und wird daher von vielen Menschen erfolgreich im Alltag eingesetzt. CBD kann bei unterschiedlichen Beschwerden und Erkrankungen komplementär unterstützen und das allgemeine Wohlbefinden auf natürliche Art und Weise stärken. Der Einsatz des Cannabinoids ist bereitgefächert und CBD Produkte sind für viele aus dem Leben nicht mehr wegzudenken. Doch ist der Konsum von Cannabidiol legal? Und kann ich als Konsument Schwierigkeiten bekommen, wenn ich CBD Produkte kaufe?
Verständlich, dass sich viele diese Frage beim Erwerb der Produkte stellen. Die Rechtslage von CBD Produkten ist nämlich gar nicht so einfach zu überblicken und ändert sich häufig. Im folgenden Magazinartikel fragen wir Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann, Cannabis Industrie-Experte, in einem exklusiven Interview was hinter dem Cannabis-Boom steckt und klären die Frage, ob CBD Auswirkungen auf Führerscheinbesitz und Fahrtüchtigkeit hat.

Hintergrund – Rechtsanwalt Kai-Friedrich Niermann berichtet

CBD-Produkte haben in Deutschland und ganz Europa in den letzten zwei Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Insbesondere Nahrungsergänzungsmittel mit CBD erleben einen ungebrochenen Zuspruch des Verbrauchers. Die Produktvielfalt ist riesig, von Extrakten bis zu Isolaten, von Öl, Kaffee, CBD-Kosmetik und bis zu nikotinfreien CBD E-Liquids ist im Handel alles erhältlich. Aber sind diese Produkte auch alle legal?

Cannabis ist in Deutschland seit 1929 verboten. Weltweit wurde Cannabis mit der sogenannten UN Single Convention von 1961 reguliert. Selbst der Einsatz in der Landwirtschaft war danach nicht mehr möglich, erst bis es 1997 zu einer Reform gekommen ist. Ab da konnten THC arme Cannabissorten unter strenger Überwachung der Aufsichtsbehörden wieder angebaut und die Ernte für industrielle Zwecke weiterverarbeitet werden [1].

CBD-Gras, das in Europa angeboten wird, stammt in der Regel aus einem zertifizierten Nutzhanfanbau. Circa 75 Nutzhanfsorten sind im europäischen Sortenkatalog zugelassen, da sie einen THC- Wert von unter 0,2% im Moment der Ernte aufweisen. Der Anbau von Nutzhanf aus EU-zertifizierten Saatgut durch ein Unternehmen der Landwirtschaft ist erlaubnisfrei, und lediglich anzeigepflichtig. Alle anderen Akteure (Privatleute, Kaufleute, Kleingärtner und wissenschaftliche Institute etc.) benötigen eine Erlaubnis [1].

In Deutschland wird Cannabis im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Danach sind Cannabisblüten, die THC enthalten, aber auch die zertifizierten Nutzhanf-Blüten, reguliert. Handel und Besitz sind unter Strafe gestellt. Auch der Besitz von Nutzhanf-Blüten ist für den Endverbraucher strafbar, allerdings ist davon auszugehen, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, in der Regel sogar ohne Auflage [1].

Obwohl CBD-Blüten aufgrund des äußerst geringen THC-Gehaltes keinerlei berauschende Wirkung haben, ist deren Handel und Besitz unter Strafe gestellt. Ziel der Reform von 1997 war es, das Potenzial der alten Nutzpflanze Hanf zur industriellen und möglicherweise energetischen Verwendung zu erschließen und sie in den entsprechenden gewerblichen Kreislauf zubringen, nicht aber die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken zu versorgen und auch nicht das grundsätzliche Cannabisverbot des BtMG aufzuweichen. Wer also Nutzhanf auf dem Felde aberntet und mit nach Hause nimmt, wer sich von dem Hanfbauer Pflanzen oder Pflanzenteile geben lässt und sie von diesem, in einem Hanfladen oder von einer sonstigen Person erwirbt, handelt unerlaubt und macht sich strafbar [1].

Eine Erlaubnis für den Handel oder Erwerb von Nutzhanf ist dann nicht erforderlich, wenn der Verkehr mit ihm gewerblichen Zwecken dient. Gewerbliche Zwecke sollen insbesondere dann gegeben sein, wenn der Hanf weiterverarbeitet wird, bis ein unbedenkliches Produkt, wie zum Beispiel Papier, Seile, Kosmetika, Dämmstoffe oder Textilien entstanden ist. Der bloße Konsum sei demgegenüber kein gewerblicher Zweck im oben genannten Sinne. Erst wenn durch eine Verarbeitung ein unbedenkliches Cannabisprodukt entstanden sei, welches zu Rauschzwecken nicht (mehr) gebraucht werden kann, ist die Veräußerung an einen Endbenutzer zulässig. Deutschland ist mit dieser Regelung im BtMG seiner Verpflichtung aus der oben bereits genannten UN Single Convention nachgekommen, den Verkehr mit Cannabis unter Strafe zu stellen [1].

Länder wie Österreich, Schweiz oder Italien haben andere Regelungen getroffen. Dort ist der Verkehr mit CBD-Blüten möglich und straffrei [1].

Kein Suchtmittel

WHO hat CBD als unbedenklich eingestuft.

Das Cannabinoid CBD wurde mittlerweile von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Der Expertenausschuss kam zum Schluss, dass Cannabidiol kein Missbrauchspotential hat oder gesundheitlichen Schaden anrichten kann. Über den rechtlichen Status haben die nationalen Gesetzgeber in den jeweiligen Ländern selbst zu entscheiden [2].

Die Anti-Doping-Agentur hat CBD von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

Cannabidiol ist nicht als Suchtmittel deklariert und damit problemlos einsetzbar. Auf der Liste der verbotenen Substanzen der WADA, auch bekannt als Welt-Anti-Doping Agentur, stellt CBD mittlerweile eine Ausnahme dar, da das Phytocannabinoid unter anderem bei der Regeneration nach der sportlichen Belastung gerne und erfolgreich eingesetzt wird [3].

Mehr zum Thema CBD im Sport erfahren Sie im Magazinartikel „CBD und Muskelregeneration“.

Ist CBD legal?

Grundsätzlich sind CBD Produkte somit frei erhältlich und verkäuflich. Die Hersteller haben darauf zu achten, dass die gesetzlich erlaubten THC Grenzen nicht überschritten werden und das Produkt muss korrekt deklariert sein. Zudem dürfen keine gesundheitlichen Wirkungen versprochen werden. Länderspezifische Ausnahmeregelungen sind zu beachten.

Extrakte aus CBD-reichem Nutzhanf können vertrieben werden und der Anbau von circa 75 Sorten von Cannabis Sativa, die weitgehend frei (THC-Gehalt unter 0,2-0,3%) von Tetrahydrocannabinol sind, ist zugelassen.

Bei der Deklaration ist primär zwischen folgenden Produkten zu unterscheiden:

  • Arzneimittel
  • Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel auf Cannabisbasis sind verschreibungspflichtig. Bei der Nutzung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis kann auch das Europäische Parlament keine direkten Aussagen treffen. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedsstatten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin sind deshalb sehr unterschiedlich. Die Abgeordneten des Parlaments sehen die Hanfpflanzen und deren Phytocannabinoide bei den folgenden Beschwerden als förderlich:

  • Psychische Störungen
  • Tourette-Syndrom
  • Epilepsie
  • Alzheimer
  • Arthritis
  • Asthma
  • Krebs
  • Morbus Chron
  • Menstruationsbeschwerden
  • Adipositas
  • Diabetes

Die Abgeordneten rufen die Mitgliedsstaaten dazu auf, ÄrztInnen die Behandlung mit zugelassenen Cannabis-Arzneimittel zu überlassen. Wirksame Medikamente sollten von der Krankenversicherung wie bei normalen Medikamenten übernommen werden [4].

CBD als Novel Food

Der Begriff Novel Food fällt ebenfalls häufig im Zusammenhang mit CBD. Doch was steckt dahinter?

Novel Food

Novel Food ist die Bezeichnung für neuartige Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 im europäischen Raum in keinem nennenswerten Umfang verzehrt wurden. Grundsätzlich können Lebensmittel ohne Genehmigung auf den europäischen Markt gebracht werden, nicht so jedoch bei neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten, den sogenannten Novel Foods.

Bei Novel Foods gibt es noch zu wenig Erfahrungswerte bezüglich Sicherheit und Verträglichkeit. CBD wird im Novel Food Katalog ebenfalls als neuartig eingestuft und benötigt daher eine Zulassung durch die EU-Kommission. Der CBD-Erlass vom Dezember 2018, nach dem CBD als Novel Food zählt, führte dazu, dass Händler keine CBD-Produkte mehr als Lebensmittel bewerben dürfen.

Weitere Beispiele für neuartige Lebensmittel:

  • Neue Kohlenhydrate (wie Tagatose)
  • Mikroorganismenkulturen (wie bestimmte probiotische Bakterien)
  • Exotische Samen oder Früchte (wie Chiasamen)
  • Mithilfen von neuen Verfahren hergestellte Lebensmittel (wie UVC-behandelte Milch)

Die Bewertung und Zulassung erfolgt über die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die EFSA legt unter anderem auch die Grenzwerte bzw. den Grenzgehalt von THC und CBD in Lebensmittel fest und spricht diesbezüglich Empfehlungen aus [5].

Rechtsexperte Kai Friedrich-Niermann klärt uns über die strafrechtliche Situation bei Lebensmittel mit Hanf auf: Nach Auffassung der deutschen Behörden, die für die Lebensmittelsicherheit zuständig sind, sind die verarbeiteten Pflanzenbestandteile in Endprodukten nicht mehr vom Betäubungsmittelgesetz erfasst.

Verarbeitete Öle oder die sonstigen CBD-Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel sind somit nicht strafrechtlich relevant, sie unterliegen allein den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Da die UN Single Convention von 1961 die Blätter der Hanfpflanze vom Anwendungsbereich des Abkommens ausdrücklich ausgenommen hat, genauso wie die Samen, waren Produkte mit Hanfsamen oder Hanfblättern schon immer zulässig. Deshalb kann man heute in jedem Reformhaus Hanfblätter-Tee kaufen. Hanfblüten-Tee dagegen würde unter den Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes fallen. Dasselbe ergibt sich bei Kosmetikprodukten. Auch hier sind aufgrund der europäischen Kosmetikrichtlinie nur Produkte zulässig, die Hanfextrakte aus Blättern enthalten [1].

Zu hanfhaltigen Lebensmittel zählen unter anderem folgende:

CBD VITAL Hanfsamen

Hanf erweist sich als wertvolle Traditionspflanze und ist ein wahres Superfood, das ideal in die tägliche Ernährung integriert werden kann. Neben CBD Ölen und Kapseln finden Sie bei CBD VITAL hochwertige Hanfprodukte, die Sie mit wertvollen Nährstoffen versorgen.

Besteht ein Risiko für Kunden?

CBD hat keine berauschenden Eigenschaften wie beispielsweise THC und fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz. Kunden können CBD Öl und CBD Kapseln also grundsätzlich legal erwerben und konsumieren – auf die bestimmten Vorgaben und Ausnahmen in den jeweiligen Ländern in dennoch Rücksicht zu nehmen.

Beim Erwerb der Produkte empfiehlt es sich zudem darauf zu achten, hochwertige Artikel mit hoher Reinheit und Qualität zu beziehen. CBD VITAL nutzt einzigartige Produktionsverfahren und arbeitet auf der Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien. Der in den Produkten verarbeitete Hanf stammt aus Bio-zertifizierten EU-Landwirtschaften.

Autofahren & CBD?

Da CBD keine berauschende Wirkung entfaltet, kann es selbstverständlich auch konsumiert werden, ohne dass die Fahreigenschaft beeinträchtigt wird. Allerdings können manche Schnelltests positiv anschlagen, da CBD und THC in ihrer Struktur sehr ähnlich sind und manche Tests die unterschiedliche Cannabinoid Struktur nicht erfassen. Spätestens bei einer genaueren Analyse wird dann aber wieder Klarheit herrschen. Grundsätzlich hat der Konsum von CBD also keine Auswirkungen auf den Führerscheinbesitz, so Rechtsexperte Kai-Friedrich Niermann [1].

Situation außerhalb der EU

Die rechtlichen Vorschriften sind nicht überall so komplex wie in der europäischen Union. In einigen US-Amerikanischen Bundesstaaten ist beispielsweise sogar der Besitz und der Konsum von Marihuana erlaubt. Marihuana enthält THC, den berauschenden Anteil der Hanfpflanze. Der Staat Uruguay produziert zur Kontrolle von Anbau, Qualität und Vertrieb sogar selbst Marihuana. Aber auch innerhalb der EU gibt es in manchen Ländern weniger strikte Regulierungen. Die Niederlande haben Anbau und Konsum in den bekannten Coffee-Shops bereits seit Jahren legalisiert [7].

Rechtsanwalt Kai Friedrich Niermann weist darauf hin: Es ist jeden Verbraucher anzuraten, sich vor Reisen in ein anderes europäisches Land über die jeweilige Rechtslage bei CBD genau zu informieren, wenn es mitgenommen und konsumiert werden soll [1].

Fazit

CBD fällt nicht unter das Suchtmittelgesetz und wurde von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Die rechtliche Situation, vor allem für den Vertrieb von CBD-Produkten, ist sehr komplex.

CBD kann sowohl für gesunde Personen zur Steigerung des Wohlbefindens wie auch für Personen mit unterschiedlichen Beschwerden und Erkrankungen eine mögliche legale und nebenwirkungsärmere Alternative darstellen. Dahinter stehen politische Entscheidungen mit beträchtlichen wirtschaftlichen Auswirkungen [7].

Wollen wir hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen einen zeitgemäßen und sachgerechten Umgang mit dieser alten Kulturpflanze möglich machen werden– so Rechtsexperte Kai-Friedrich Niermann zum Abschluss des Interviews [1].

Quellen und Studien

[1] Niermann, K. (2020). Experteninterview.

[2] WHO. (2017). Cannabidiol (compound of cannabis). Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[3] WADA. (2020). Prohibited in competition. Cannabinoids. Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[4] Europäisches Parlament (2019). Nutzung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis fördern. Pressemitteilung.

[5] AGES. (2020). Neuartige Lebensmittel. Download vom 30. Juni 2020, von [Quelle]

[6] AGES. (2020). Fragen zu Hanf. Hanf als Lebensmittel.

[7] Pleyer, I., Hlatky, M., Hlatky, P. (2019). Cannabidiol. Ein natürliches Heilmittel des Hanfs. Verlagshaus der Ärzte: Wien.